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Titel: Änderungen bei der Sozialversicherung ab 2006 und neue Beitragsbemessungsgrenzen
Datum: 01.01.2006
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Lohnsteuerrecht, Sozialversicherung
Dokumentennummer: 05001034 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2005, Seite 282

Änderungen bei der Sozialversicherung ab 2006 und neue Beitragsbemessungsgrenzen

Zum 1.1.2006 ändern sich die Fälligkeitstermine zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind ab 1.1.2006 bereits in voraussichtlicher Höhe spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats zu zahlen. Da außerdem die Beiträge für Dezember 2005 nach der bisherigen Regelung noch zum 15.1.2005 fällig werden, sind im Januar 2006 Beiträge für zwei Monate fällig. Zur Milderung der dadurch eintretenden Liquiditätsbelastung bestimmt § 119 Abs. 2 SGB IV, dass die Beiträge für Januar 2006…

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