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Titel: Analoge Mehrerlösabschöpfung im System der Anreizregulierung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 06.04.2010
Aktenzeichen: VI-3 Kart 133/10 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 11001136 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2011, S. 184

Analoge Mehrerlösabschöpfung im System der Anreizregulierung

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6.4.2011 - VI-3 Kart 133/10 (V) -

  1. Mehrerlöse, die der Netzbetreiber dadurch erzielt hat, dass die Erlöse in der Zeit zwischen Antragstellung bis zur Geltung der ersten Netzentgeltgenehmigung nach § 23 a EnWG nicht den materiellen Entgeltmaßstäben der Gas- NEV/StromNEV entsprochen haben, können auch noch im System der Anreizregulierung gemäß § 34 Abs. 1 ARegV i.V.m. § 10 GasNEV/§ 11 StromNEV analog periodenübergreifend bei den Erlösobergrenzen abgeschöpft werden.
  2. Die Mehrerlösabschöpfung ist auch bei einem vertikal integrierten…
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