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Titel: Anwendungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG – Bildung von Rücklagen bei Regiebetrieben
Behörde / Gericht: Bayerisches Landesamt für Steuern
Datum: 08.09.2005
Aktenzeichen: S 2252 - 102 St 31/32 M
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 05001006 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2005, Seite 232

Anwendungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG – Bildung von Rücklagen bei Regiebetrieben

- Schreiben des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 8.9.2005 - ESt-Kartei München - S 2252 - 102 St 31/32M -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird zu den nachfolgenden Anwendungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG, die durch das BMF-Schreiben vom 11. September 2002, BStBl I S. 9351 aufgeworfen wurden, wie folgt Stellung genommen:

1. Rücklagenbildung bei Regiebetrieben

Wegen der Zulässigkeit der Rücklagenbildung wird auf das BMF-Schreiben vom 8. August 2005 (BStBl I S. 831)2 verwiesen, in…

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