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Titel: Ausstellerhaftung einer Körperschaft für die Erteilung unrichtiger Zuwendungsbestätigungen
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 15.01.2015
Aktenzeichen: 14 K 85/13 (rkr.)
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 15003642 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2015, Seite 310

Ausstellerhaftung einer Körperschaft für die Erteilung unrichtiger Zuwendungsbestätigungen

- Niedersächsisches FG, Urteil vom 15.01.2015 - 14 K 85/13 (rkr.) -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Eine Anstellungskörperschaft haftet gemäß § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG für die entgangene Steuer, falls deren Beschäftigte unrichtige Zuwendungsbestätigungen ausgestellt haben.
  2. Eine unentgeltliche Arbeitsleistung (z.B. beim Bau eines Feuerwehrgerätehauses) stellt keine Zuwendung (Spende) dar.
  3. § 10b Abs. 4 Satz 3 EStG fingiert die Höhe des Schadens mit 30% des zugewendeten Betrags. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

Zusammenfassung…

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