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Titel: Beitragserhebung bei Wechsel von privatem zu öffentlich-rechtlichem System
Behörde / Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim)
Datum: 31.03.2014
Aktenzeichen: 2 S 2366/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Recht der kommunalen Betriebe, Wasserrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 14003149 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2014, Seite 280

Beitragserhebung bei Wechsel von privatem zu öffentlich-rechtlichem System

- VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Für das Entstehen der abstrakten Beitragsschuld ist es unschädlich, wenn die tatsächliche Anschlussmöglichkeit schon vor dem Inkrafttreten einer Wasserversorgungssatzung bestanden hat.
  2. Eine absolute zeitliche Obergrenze der Beitragserhebung kann sich nur auf die Zeiträume beziehen, in denen es überhaupt dem Grunde nach eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht gegeben hat, und nicht auf solche Zeiträume, in denen eine Beitragserhebung rechtlich gar nicht möglich gewesen wäre, weil die…
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