Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 18.11.2014
Aktenzeichen: EnZR 33/13 – Stromnetz Schierke
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Konzessionsabgaberecht, Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003392 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 53

Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung des Konzessionsvertrages

Leitsätze der Redaktion:

  1. Eine nach § 134 BGB im öffentlichen Interesse, hier dem des Wettbewerbs um das Wegerecht zwecks Verbesserung der Versorgungsbedingungen, angeordnete Nichtigkeit kann allenfalls in ganz engen Grenzen durch eine Berufung auf Treu und Glauben überwunden werden.
  2. Die vergaberechtlichen Präklusionsvorschriften, wie etwa des § 101b Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 GWB sind Bestandteil eines gesetzlich geregelten Vergabeverfahrens und können nicht isoliert auf das nicht näher geregelte Verfahren der Konzessionsvergabe übertragen werden.

Hinweis: Das VG Sigmaringen1

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