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Titel: Bemessung nach der Jahresrohmiete
Behörde / Gericht: VG Aachen
Datum: 01.06.2015
Aktenzeichen: 9 K 2654/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 15003681 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2015, Seite 351

Bemessung nach der Jahresrohmiete

- VG Aachen, Urteil vom 01.06.2015 - 9 K 2654/13 -

Leitsatz der Redaktion:

An Stelle der tatsächlich gezahlten bzw. ortsüblichen Miete kann die Zweitwohnungssteuersatzung eine Berechnung der Steuer anhand der vom Finanzamt gemäß § 79 BewG festgestellten und hochgerechneten Jahresrohmiete bestimmen, solange diese keine erdrosselnde Wirkung hat.

Mit Bescheid vom 13.9.2013 setzte die Beklagte gegenüber dem Kläger die Zweitwohnungssteuer für sein erklärter - maßen als Nebenwohnsitz genutztes Haus (Einheitswert von 23.519 €; vom Finanzamt angesetzte Jahresrohmiete von 4.223…

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