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Titel: Beschwerde gegen eine Zwangsgeldandrohung nach rechtskräftiger Festsetzung des Zwangsgelds
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 01.10.2014
Aktenzeichen: VI-3 Kart 123/13 (V)
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 15003480 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 148

Beschwerde gegen eine Zwangsgeldandrohung nach rechtskräftiger Festsetzung des Zwangsgelds

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2014 - VI-3 Kart 123/13 (V) -*

Rechtsbeschwerde eingelegt; BGH, Az. EnVZ 61/14

Leitsatz des Gerichts:

Einer Beschwerde gegen eine Zwangsgeldandrohung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Festsetzung dieses Zwangsgeldes bestandskräftig geworden ist.

Anmerkung:

  1. Mit dem streitgegenständlichen Bescheid vom 15.11.2013 drohte die BNetzA einem Netzbetreiber die Festsetzung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro für den Fall an, dass er der Verpflichtung zur Durchführung der Marktkommunikation bei Kündigungen zweier Lieferanten, welche…
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