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Titel: Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 24.03.2010
Aktenzeichen: VI-3 Kart 200/09 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 10000134 ebenso Versorgungswirtschaft 09/2010, S. 223

Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.3.2010 - VI-3 Kart 200/09 (V) 1 -

  1. Die Übergangsregelung des § 6 Abs. 2 ARegV gibt der Regulierungsbehörde verbindlich vor, bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode das Ergebnis der in der letzten Entgeltgenehmigung vorgenommenen Kostenprüfung als Ausgangsniveau heranzuziehen. Dieses ist weder um Plankosten des Jahres 2009 noch vor dem Hintergrund nachträglicher Erkenntnisse aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu aktualisieren.
  2. Nach der letzten Entgeltgenehmigung erfolgte Gebiets und…
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