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Titel: Betreiber eines Pumpstromspeicherkraftwerks ist entgeltpflichtiger Netznutzer
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 24.09.2008
Aktenzeichen: VI-3 Kart 5/08 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Rechtsstand: nachgehend BGH, Az. EnVR 56/08
Dokumentennummer: 08000693 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2008, S. 256

Betreiber eines Pumpstromspeicherkraftwerks ist entgeltpflichtiger Netznutzer

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.9.2008 - VI-3 Kart 5/08 (V) -

  1. Der Netzbetreiber kann mit der Beschwerde gegen die Entgeltgenehmigung auch die Modalitäten der Verprobungsrechnung angreifen. Die Frage, wer als Netznutzer in diese einzubeziehen ist und von wem letztlich Netznutzungsentgelte verlangt werden können, lässt sich im Verhältnis zur Regulierungsbehörde nur im Rahmen einer Beschwerde des Netzbetreibers gegen die ihm erteilte Entgeltgenehmigung klären.
  2. Die Nutzung der Netz- oder Umspannebene ist nach der Systematik des EnWG und der hierzu erlassenen…
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