Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: BFH Abschreibungsbeginn Windkraftanlagen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 01.02.2012
Aktenzeichen: - I R 57/10 -
Gesetz: EStG, AO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung, Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 12001482

BFH: Abschreibungsbeginn Windkraftanlagen

Urteil des BFH vom 1. Januar 2012 - I R 57/10 -

Gemäß dem Urteil des BFH vom 1.2.2012 - I R 57/10 kann die Abschreibung der Windkraftanlage zwar schon vor deren Inbetriebnahme beginnen. Im Falle ihrer Anschaffung ist jedoch erforderlich, dass (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergehen und dieser damit das wirtschaftliche Eigentum an der Windkraftanlage erlangt. Da - rüber hinaus ist für jedes Wirtschaftsgut der Beginn der Abschreibung eigenständig zu prüfen. Bei einem Windpark stellt einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche