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Titel: Bundeskabinett stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu
Behörde / Gericht: Bundesministerium für Wirtschaft
Datum: 01.06.2010
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Vergaberecht
Dokumentennummer: 10000246 ebenso Versorgungswirtschaft 06/2010, S. 147

Bundeskabinett stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu

Das Bundeskabinett hat am 28.4.2010 den Änderungswünschen des Bundesrates zur Anpassung der Vergabeverordnung sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung) zugestimmt. Die Änderungswünsche hatten im Wesentlichen formelle Änderungen betroffen.

Mit der Vergabeverordnung sind die von den Vergabe- und Vertragsausschüssen novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer-/Dienstleistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) laut Bundeswirtschaftsministerium nun endgültig verabschiedet. Sie treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kürze in Kraft.

Zukünftig wird es wesentliche Verfahrenserleichterungen bei den Eignungsnachweisen geben, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von den Unternehmen erbracht werden müssen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geht davon aus, dass diese Erleichterungen bei etwa 80 Prozent aller Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen greifen werden. Damit entsteht ein Reduzierungspotenzial von etwa 40 Prozent der bisherigen Bürokratiekosten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erwartet eine Verminderung der Bürokratielasten um mehr als 250 Mio. Euro.

Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen werden künftig über die Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht. Das wird den Rechercheaufwand der Unternehmen für Ausschreibungen erheblich reduzieren.

Der Verordnungsentwurf setzt auch vergaberechtsrelevante Bestimmungen der EG-Energiedienstleistungsrichtlinie um. Öffentlichen Auftraggebern wird dadurch ausdrücklich ermöglicht, bestimmte Energieeffizienzkriterien bei ihren Einkäufen zu berücksichtigen.

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