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Titel: Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verfassungsgemäß
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 14.03.2012
Aktenzeichen: XI R 33/09
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 12001476

Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verfassungsgemäß

- Urteil des BFH vom 14.3.2012 - XI R 33/09 -

Mit Urteil vom 14. März 2012 - XI R 33/09 hat der BFH entschieden, dass die Verpflichtung, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, verfassungsgemäß ist. Auf Antrag und nur wenn die elektronische Übermittlung für den Unternehmer wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, kann zur Vermeidung unbilliger Härten eine Papiererklärung eingereicht werden. Ob die Klägerin mit Erfolg eine unzumutbare Härte geltend machen kann, blieb vor dem BFH offen. Ohne Erfolg hatte die Klägerin allerdings das hohe Alter und die mangelnde Computererfahrung ihrer Geschäftsführer angeführt. Beides galt zumindest für zwei ihrer insgesamt vier Geschäftsführer nicht. Dass diese nur zum Schein bestellt seien, ließ der BFH nicht gelten.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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