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Titel: Entnahme im Sinne des § 17 Abs. 2 StromNEV nicht auf physikalische Entnahmen beschränkt
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 08.12.2010
Aktenzeichen: VI 3 Kart 18/10 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 11001115 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2011, S. 156

Entnahme im Sinne des § 17 Abs. 2 StromNEV nicht auf physikalische Entnahmen beschränkt

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 8.12.2010 - VI 3 Kart 18/10 (V) -

(Rechtsbeschwerde an den BGH zugelassen)

Speist der Anlagenbetreiber den von ihm erzeugten EEG-Strom gem. § 8 Abs. 2 EEG 2009 (= § 4 Abs. 5 EEG) mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in das Netz der allgemeinen Versorgung ein, hat dies zwangsläufig eine entsprechende Entnahme zur Folge, so dass er insoweit netzentgeltpflichtig i.S.d. § 17 StromNEV ist.

Sachverhalt:

Die Antragstellerin betreibt am Standort X. einen holzverarbeitenden Betrieb und eine Biomasseanlage, die über eine von ihr errichtete…

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