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Titel: Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% für Wasser-Hausanschlüsse
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 18.04.2012
Aktenzeichen: – VIII ZR 253/11 –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Umsatzsteuer, Zivilrecht
Dokumentennummer: 12001720 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2012, Seite 186

Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% für Wasser-Hausanschlüsse

- Urteil des BGH vom 18.4.2012 - VIII ZR 253/11 -

  1. Der Begriff »Lieferungen von Wasser« in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG ist gemeinschaftsrechtlich so auszulegen, dass auch das Legen des - für die Wasserbereitstellung unentbehrlichen - Hausanschlusses darunter fällt, so dass auf diese Leistung der ermäßigte Steuersatz von 7% anzuwenden ist (Anschluss an EuGH, UR 2008, 432 - Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien; BFHE 222, 176; 223, 482).1
  2. Die Anwendung dieses ermäßigten Steuersatzes setzt…
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