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Titel: EuGH: Zur Umsatzsteuerbefreiung für Sport – Städtischer Aquapark
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 21.02.2013
Aktenzeichen: – C-18/12 –
Gesetz: Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSysRl)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 13002369 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2013, Seite 162

EuGH: Zur Umsatzsteuerbefreiung für Sport – Städtischer Aquapark

- Urteil des EuGH vom 21.2.2013 - C-18/12 -

  1. Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass nicht organisierte und nicht planmäßige sportliche Betätigungen, die nicht auf die Teilnahme an Sportwettkämpfen abzielen, als Ausübung von Sport im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden können.
  2. Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass der Zugang zu einem Aquapark, der den Besuchern nicht nur Einrichtungen anbietet, die die Ausübung…
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