Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Gebührenfähigkeit der Kosten für die Beseitigung von im Schmutzwasser enthaltenem Fremdwasser
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 15.10.2014
Aktenzeichen: 9 LA 169/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 15003611 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2015, Seite 284

Gebührenfähigkeit der Kosten für die Beseitigung von im Schmutzwasser enthaltenem Fremdwasser

- OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2014 - 9 LA 169/12 -

Leitsätze des Gerichts:

Liegt der Fremdwasseranteil in einem Schmutzwasserbeseitigungssystem nicht oder nur unwesentlich über dem durchschnittlichen Anteil bei Anlagen ähnlicher Größe in Niedersachsen, so indiziert dies, dass die Kosten für die Beseitigung des Fremdwassers betriebsbedingt und daher nach § 5 Abs. 2 Satz 1 NKAG gebührenfähig sind.

Bei einem ungewöhnlich hohen Fremdwasseranteil muss der Anlagenbetreiber belegen, dass die Höhe des Anteils nicht auf einer unwirtschaftlichen Betriebsführung beruht. Für…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche