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Titel: Geplante Novellierung der EigVO Mecklenburg-Vorpommern
Behörde / Gericht: Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Datum: 01.05.2017
Gesetz: EigVO MV
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 17001889

Geplante Novellierung der EigVO Mecklenburg-Vorpommern

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu ausgewählten Aspekten des Referentenentwurfs einer Neufassung der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Stand 14.11.2016) Stellung genommen. Zur geplanten Neufassung der Eigenbetriebsverordnung MV heißt es auf der Homepage des IDW: »Wesentliche Neuerungen betreffen die Einführung einer starren Untergrenze für die Eigenkapitalquote sowie die Angleichung der Abbildung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen in den Abschlüssen der Eigenbetriebe an die Abbildung bei den Kommunen (durch die selektive Anwendung einzelner Vorschriften der GemHVO-Doppik). Das IDW lehnt dies in seinem Schreiben an das Ministerium für Inneres und Europa MV ab.

Das Schreiben ist auf der Homepage des IDW veröffentlicht.

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Quelle:

www.idw.de/idw/idw-aktuell/novellierung-der-eigvo-mecklenburg-vorpommern/99302

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