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Titel: Geschlechtsspezifische Benachteiligung einer Schwangeren
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 27.01.2011
Aktenzeichen: 8 AZR 483/09
Gesetz: BGB, AGG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 11000520 ebenso Versorgungswirtschaft 03/2011, S. 80

Geschlechtsspezifische Benachteiligung einer Schwangeren

Das BAG hatte über den Fall einer Bewerbung einer schwangeren Mitarbeiterin zu entscheiden. Diese hatte sich zusammen mit einem Mann intern auf eine Beförderungsstelle beworben. Die Auswahl war dann auf den Mann gefallen. Die Klägerin berief sich in dem Verfahren darauf, dass sie die Stelle nicht erhalten habe, weil sie schwanger gewesen sei. In dem Bewerbungsverfahren habe man sie ausdrücklich auf ihre Schwangerschaft angesprochen. Deswegen begehrte Sie Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechtes. Der Arbeitgeber berief sich allein…

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