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Titel: Haftung des Netzbetreibers nach ProdHaftG
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 25.02.2014
Aktenzeichen: VI ZR 144/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 14002867 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 157

Haftung des Netzbetreibers nach ProdHaftG

- BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 144/13 -1

Leitsätze des Gerichts:

  1. Führt eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten, liegt ein Fehler des Produkts Elektrizität vor.
  2. Nimmt der Betreiber des Stromnetzes Transformationen auf eine andere Spannungsebene - hier in die sogenannte Niederspannung für die Netzanschlüsse von Letztverbrauchern - vor, ist er Hersteller des Produkts Elektrizität.
  3. In diesem Fall ist das Produkt Elektrizität erst mit der Lieferung des Netzbetreibers über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht.

-…

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