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Titel: Insolvenzanfechtung bezüglich Netzentgelten greift durch
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 27.11.2014
Aktenzeichen: 27 U 58/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Insolvenzrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003543 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2015, Seite 210

Insolvenzanfechtung bezüglich Netzentgelten greift durch

- OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2014 - 27 U 58/14 -*

Anmerkung:

1. Die Parteien streiten um die Rückzahlung von Zahlungen von Netzentgelten aufgrund einer Insolvenzanfechtung. Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Lieferanten. Die Beklagte betreibt ein Verteilnetz und stellte dem Lieferanten aufgrund eines Lieferantenrahmenvertrags die Nutzung ihres Strom- und Gasnetzes zur Verfügung. Nach den Feststellungen des OLG Hamm gab es objektive Beweiszeichen der Zahlungsunfähigkeit, die dem Netzbetreiber bekannt waren. Es handle sich dabei insbesondere die…

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