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Titel: Kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 10.12.2013
Aktenzeichen: 9 AZR 51/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 14002739 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2014, Seite 54

Kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung

- BAG, Urteil vom 10.12.2013 - 9 AZR 51/13 -

In seiner Entscheidung vom 10.12.2013 hat sich das BAG mit den Rechtsfolgen einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung befasst. Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Überlassungserlaubnis, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt.

Die Parteien streiten, ob wegen nicht nur vorübergehender Überlassung ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher…

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