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Titel: Kein Grundsteuererlass bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung an ein schwerstbehindertes Kind
Behörde / Gericht: VG Wiesbaden
Datum: 30.06.2015
Aktenzeichen: 1 K 979/13.WI
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 16003844 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2016, Seite 158

Kein Grundsteuererlass bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung an ein schwerstbehindertes Kind

- VG Wiesbaden, Urteil vom 30.06.2015 - 1 K 979/13.WI -

Leitsatz des Gerichts:

Ein Vertreten i.S.d. § 33 GrStG ist auch dann gegeben, wenn der Grundsteuerpflichtige eine Wohnung im Haus an seinen schwerstbehinderten Sohn unentgeltlich überlässt.

Der Kläger hat die Einliegerwohnung an seinen geistig und körperlich schwerstbehinderten 32 Jahre alten Sohn kostenfrei vermietet. Nach dem Urteilsspruch des VG Wiesbaden vom 30.6.2015 hat er keinen Anspruch auf Gewährung eines Grundsteuererlasses für das Jahr 2012. Nach § 33 Abs. 1 GrStG i.d.F. des JStG 2009 wird die Grundsteuer…

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