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Titel: Keine Anwendung von § 38 EnWG bei Lieferantenkonkurrenz
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 06.07.2011
Aktenzeichen: VIII ZR 217/10
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 11001261 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2011, Seite 320

Keine Anwendung von § 38 EnWG bei Lieferantenkonkurrenz

- Urteil des BGH vom 6.7.2011 - VIII ZR 217/10 -

Vorinstanz: LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 16.7.2010 - 6a S 108/091

Durch die gesetzliche Regelung über die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG soll für die ersatzversorgungsberechtigten Letztverbraucher eine Auffangbelieferung für den Fall sichergestellt werden, dass ein reguläres Energielieferverhältnis nicht besteht. § 38 EnWG umfasst daher nicht den Fall, dass zwei Energieversorgungsunternehmen gegenüber dem Letztverbraucher geltend machen, ihn auf vertraglicher Grundlage zu beliefern (Lieferantenkonkurrenz).

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