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Titel: Keine Einstellung von Leiharbeitnehmer ohne Konsultationsverfahren
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 23.06.2010
Aktenzeichen: 7 ABR 2009
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 11000304 ebenso Versorgungswirtschaft 01/2011, S. 23

Keine Einstellung von Leiharbeitnehmer ohne Konsultationsverfahren

Ein Betriebsrat hatte seine Zustimmung zu der Einstellung eines Leiharbeitnehmers nach § 99 Abs. 2 Ziffer 1 BetrVG verweigert. Das BAG hatte über das vom Arbeitgeber eingeleitete Zustimmungsersetzungsverfahren zu entscheiden. Der Betriebsrat hatte sich unter anderem darauf berufen, dass der Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung das Konsultationsverfahren mit der Agentur für Arbeit nach § 81 Abs. 1 SGB IX nicht durchgeführt habe und insofern nicht geklärt sei, ob es nicht einen geeigneten schwerbehinderten Bewerber gäbe.

Das BAG gab dem Betriebsrat Recht und untersagte…

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