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Titel: Keine Steuerentlastung für mit der Straßenbeleuchtung beauftragte Unternehmen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.09.2014
Aktenzeichen: VII R 39/13
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Recht der kommunalen Betriebe, Sonstiges Steuerrecht, Stromsteuer
Dokumentennummer: 15003263 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2015, Seite 25

Keine Steuerentlastung für mit der Straßenbeleuchtung beauftragte Unternehmen

- BFH, Urteil vom 24.09.2014 - VII R 39/13 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Das im Rahmen eines Straßenbeleuchtungsvertrags mit der Erzeugung von Licht und der Beleuchtung von Straßen und anderen Flächen eines Stadtgebiets beauftragte Unternehmen ist nicht Nutzer des Lichts i.S. des § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG, so dass ihm hinsichtlich des zur Lichterzeugung verwendeten Stroms keine Steuerentlastung gewährt werden kann.
  2. Der von § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG angesprochene Nutzer des Lichts ist derjenige Primärnutzer, auf dessen Veranlassung und nach dessen näheren Vorgaben z.B.…
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