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Titel: Nach § 8 Abs. 7 KStG begünstigte Dauerverluste bei der Verpachtung eines dauerdefizitären Betriebs
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 23.06.2015
Aktenzeichen: 6 K 253/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 16003783 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2016, Seite 88

Nach § 8 Abs. 7 KStG begünstigte Dauerverluste bei der Verpachtung eines dauerdefizitären Betriebs

- Niedersächsisches FG, Urteil vom 23.06.2015 - 6 K 253/14 -*

Revision eingelegt; BFH, Az. I R 56/15

Leitsatz der Redaktion:

Die Vergünstigung des § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG setzt nicht voraus, dass die Kapitalgesellschaft den dauerdefizitären Betrieb selbst betreibt. Es ist ausreichend, wenn ein derartiger Betrieb (hier: das Freibad) lediglich verpachtet wird. Der Entgeltlichkeit einer Pacht steht nicht entgegen, dass der Verpächter einen den Pachtzins übersteigenden Zuschuss an den Pächter zahlt.

Zusammenfassung:

Gegenstand der Klage vor dem Niedersächsischen FG ist die…

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