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Titel: Nachweis Betriebsnotwendigkeit Umlaufvermögen Teil 2
Autor: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Udo Wallmann, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Linda Hermann
Datum: 01.09.2015
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Handelsrecht, Jahresabschluss, Rechnungswesen
Dokumentennummer: 15003600 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2015, Seite 267

Nachweis Betriebsnotwendigkeit Umlaufvermögen Teil 2

- von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Linda Hermann und Dipl.-Wirtsch.-Ing. Udo Wallmann, Berlin - *

… Im Teil 1 des Artikels, welcher im Heft 07/2015 erschienen ist, haben wir die aktuelle Regulierungspraxis der BNetzA sowie die gesetzlichen Vorgaben und die aktuelle Rechtsprechung des BGH beschrieben. Im Teil 2 des Artikels geben wir nunmehr Hinweise zur Optimierung der Tätigkeitsabschlüsse sowie zum Aufbau einer geeigneten Nachweisführung in Vorbereitung der anstehenden Kostenfeststellung für die 3. Regulierungsperiode.

Teil 2: Optimierung Tätigkeitsabschlüsse und Aufbau Nachweisführung

(…)

2. Optimierung von Tätigkeitsabschlüssen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Regulierungspraxis sowie der nicht abschließenden Rechtsprechung des BGH sollte in Vorbereitung der anstehenden Verfahren zur Kostenfeststellung im Strom- und Gasnetz für die 3. Regulierungsperiode die Minimierung des Risikos für die Kürzung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung bei der Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse im besonderen Fokus eines jeden Netzbetreibers stehen. Ziel der Optimierung ist es, die Bilanzsumme des Tätigkeitsabschlusses unter Beachtung der Vorgaben des HGB soweit wie möglich zu reduzieren. Durch die Reduzierung der Bilanzsumme vermindern sich automatisch auch die Positionen des Abzugskapitals, so dass bei der Aufrechterhaltung des pauschalen Ansatzes für das betriebsnotwendige Umlaufvermögen durch die Regulierungsbehörden die Kürzungsbeträge für die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung deutlich geringer ausfallen sollten.

Ein wichtiger Baustein zur Optimierung der Tätigkeitsabschlüsse ist die Reduzierung der zum Bilanzstichtag vorhandenen Verbindlichkeiten. Durch die Zahlung von offenen Rechnungen noch vor dem 31.12. des laufenden Jahres verringert sich zwar die Liquidität auf der Aktivseite, im gleichen Maße jedoch auch die Verbindlichkeiten (= Abzugskapital) auf der Passivseite. Im Ergebnis erhält man eine Bilanzverkürzung. Bei Aufrechterhaltung der aktuellen Regulierungspraxis (Pauschalwert Umlaufvermögen) führt dies zu einer Erhöhung des BNEK. Voraussetzung für die Durchführung dieser Maßnahme ist das Vorhandensein ausreichender Liquidität, um die zum Bilanzstichtag noch offenen Rechnungen begleichen zu können. In diesem Zusammenhang sollten die Netzbetreiber zudem prüfen, ob für die Abrechnung bestimmter Leistungen (Inanspruchnahme vorgelagertes Netz, Konzessionsabgabe etc.) ggf. eine Abschlagszahlung im Dezember des laufenden Jahres vereinbart und schließlich geleistet werden kann.

Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung der Bilanzsumme ist die Saldierung bestehender Forderungen und Verbindlichkeiten. …

* Dipl.-Wirtsch.-Ing. Udo Wallmann ist Prokurist und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Linda Hermann Beraterin der enwima AG in Berlin.

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