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Titel: Niederschlagswassergebühren und sog. Fremdwasser
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 24.03.2014
Aktenzeichen: 9 LC 191/11
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Kommunalrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 15003264 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2015, Seite 26

Niederschlagswassergebühren und sog. Fremdwasser

- OVG Lüneburg, Urteil vom 24.03.2014 - 9 LC 191/11 -

Leitsatz des Gerichts:

  1. Soweit das Niederschlagswasser in einer Gemeinde teilweise auch in Mischwasserkanäle eingeleitet werden darf und so - vermischt u.a. mit eingeleitetem Schmutzwasser - in die Kläranlage gelangt, ist grundsätzlich ein der Beseitigung des Niederschlagswassers zuzurechnender Anteil der Kosten für die Kläranlagen gebührenfähig.
  2. Das über die Schmutzwasserkanäle u.a. durch Fehlnutzung in die Kläranlage gelangte sog. Fremdwasser ist kein Niederschlagswasser und hat daher auch bei der Berechnung des…
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