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Titel: OLG Düsseldorf: Berechnungsmethode der BNetzA zur Ermittlung der Anlagenkosten ist unzutreffend
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 06.06.2012
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 12001716 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2012, Seite 181

OLG Düsseldorf: Berechnungsmethode der BNetzA zur Ermittlung der Anlagenkosten ist unzutreffend

Der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 6.6.2012 in 19 Pilot-Beschwerdeverfahren entschieden, dass die Berechnungsmethode der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Ermittlung der Anlagenkosten unzutreffend ist, und die Bescheide der Bundesnetzagentur daher aufgehoben. In den Verfahren wird um die Frage gestritten, inwieweit Gas- und Stromnetzbetreiber die Preis- und Lohnentwicklung bei den Herstellungskosten ihrer Leitungen und Anlagen berücksichtigen dürfen.

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Berechnungsgrundlagen nicht ausreichend…

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