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Titel: Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 24.03.2014
Aktenzeichen: IV A 2 – O 2000/13/10002, DOK 2014/0205033
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Abgabenordnung, Einkommensteuer/SolZ, Energiesteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Lohnsteuerrecht, Sonstiges Steuerrecht, Sozialversicherung, Stromsteuer, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 14002695

Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden

BMF, Schreiben / koordinierter Ländererlass vom 24.3.2014 - IV A 2 – O 2000/13/10002, DOK 2014/0205033

Mit Schreiben und koordiniertem Ländererlass vom 24.3.2014 - IV A 2 - O 2000/13/10002 wurde die Aufstellung jener BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (GLE) vorgelegt,

  • die bis zum 21.3.2014 ergangen sind und
  • die für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2012 verwirklicht werden, Anwendung finden.

Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben/GLE werden für nach dem 31.12.2012 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Für vor dem 1.1.2013 verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben/GLE unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben/GLE überholt sind.

Bitte die Schreiben über unten stehenden Link öffnen.

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