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Titel: Referentenentwurf des BMWi zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung
Datum: 01.06.2017
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 17004256 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2017, Seite 172

Referentenentwurf des BMWi zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

- von Rechtsanwalt Dr. Friedrich von Burchard, Düsseldorf -*

Die Grundsätze des Gasnetzzugangs in Deutschland sind in § § 20 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Eine hierauf basierende detaillierte Ausgestaltung des Netzzugangs findet sich in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 3. September 2010.1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat nach Veröffentlichung und Konsultation sog. Eckpunkte zu Beginn des Jahres 2017 nunmehr am 13.04.2017 einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem einzelne Bestimmungen der Gasnetzzugangsverordnung geändert werden sollen.2 Hintergrund sind die Marktentwicklung in Deutschland sowie europäische Vorgaben durch die als EU-Verordnungen erlassenen sog. Netzkodizes sowie die Verordnung (EG) 715/2009.34 Mit seinem Referentenentwurf greift das BMWi auch Streitfragen rund um die GasNZV auf, die teilweise schon Gegenstand behördlicher und gerichtlicher Verfahren waren bzw. sind. Die geplanten Änderungen betreffen neben redaktionellen Anpassungen im Wesentlichen vier Regelungsbereiche der GasNZV. Der vorliegende Beitrag geht schwerpunktmäßig auf diese vier Bereiche ein.

(…)

2. Streichung der Vergabe von Kapazitäten nach dem Prinzip first-come-first-served

Art. 2 Abs. 1 NC CAM und § 13 Abs.1 GasNZV sehen explizit eine verpflichtende Vergabe von Kapazitäten im Auktionsverfahren nur für Netzkopplungspunkte vor. An Nichtkopplungspunkten wie z.B. bei Speichern gilt bislang gem. § 13 Abs. 3 GasNZV eine Vergabe nach der zeitlichen Reihenfolge der Buchungen, dem Prinzip first-come-first-served

(»FCFS«). Das BMWi sieht in seinem Referentenentwurf nunmehr vor, Ein- und Ausspeisekapazitäten auch an Speichern in Auktionsverfahren zu vergeben und damit für Speicher das Prinzip FCFS abzuschaffen. Eine gleichzeitige Kapazitätsvergabe per Auktion und FCFS diene nicht der Steigerung der Wettbewerbsintensität und sei deshalb nicht zielführend.

Dieses Problem stellt sich insbesondere in Netzen mit konkurrierender

Kapazitätsvergabe. …

3. Reduzierung der deutschen Marktgebiete für Gas

Zu Beginn der Regulierung im Jahr 2006 existierten in Deutschland 28 Marktgebiete für Gas.5 Die Reduktion der Marktgebiete durch die FNB führte bereits im Jahre 2011 zu den heutigen zwei qualitätsübergreifenden Marktgebieten. Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) hat im Januar 2015 ein sog. Gas Target Model II veröffentlicht. Danach soll die weitere Entwicklung des europäischen Erdgasmarktes durch die Stärkung der Liquidität der Großhandelsmärkte unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund hat die BNetzA 2015 ein Gutachten zu den Potentialen weiterer Marktgebietsintegration in Auftrag gegeben. Zu den Ergebnissen der Studie fand ein erster Workshop im November 2016 statt. Die BNetzA wertet derzeit die Stellungnahmen des Marktdialogs aus und hat unter dem 27. April 2017 erste Schlussfolgerungen in einer Mitteilung hierzu veröffentlicht.6

* Dr. Friedrich von Burchard ist Partner der überörtlichen Sozietät CMS Hasche Sigle.

1 Zur NZV-Novelle 2010 Butler/Scherer, ET 2010, 70 ff.

2 Abrufbar unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/entwurf-gas-netzvo.html. Das Bundeskabinett hat am 24.05.2017 den Verordnungsentwurf beschlossen. Die Änderung der Gasnetzzugangsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

3 Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 …

4 Zur Rechtsetzung durch Netzkodizes Günther/Brucker, RdE 2016, 216 ff.

5 Zur rechtlichen Ausgestaltung der Marktgebiete im Innenverhältnis Klaue/Schwintowski, N&R 2010, 204 ff.

6 www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Gasmarkt/SchlussfolgerungenMarktdialog2017.pdf.

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