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Titel: Richterliche Verbrauchsschätzung
Behörde / Gericht: LG Kleve
Datum: 12.12.2014
Aktenzeichen: 5 S 156/11
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003476 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 147

Richterliche Verbrauchsschätzung

- LG Kleve, Urteil vom 12.12.2014 - 5 S 156/11 -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Gradtagszahlenmethode ist grundsätzlich geeignet, den Gasverbrauch zu schätzen.
  2. Soweit für eine Schätzung nur der Verbrauch eines Vorjahres vorliegt, ist ein Sicherheitsabschlag zugunsten des Letztverbrauchers von 10% vorzunehmen.
  3. Der Lieferant ist darlegungs- und beweisbelastet für die die Grundlage für seine Schätzung. Trägt der Letztverbraucher nachvollziehbar einen Leerstand vor, so genügt deshalb nicht einfaches Bestreiten des Lieferanten.

Anmerkung:

Mit Urteil vom 16.10.20131 hatte der BGH…

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