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Titel: Rückerstattung von Weiterbildungskosten
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 06.08.2013
Aktenzeichen: 9 AZR 442/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 14002752 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2014, Seite 80

Rückerstattung von Weiterbildungskosten

- BAG, Urteil vom 6.8.2013 - 9 AZR 442/13 -

Eine Vereinbarung über die Rückzahlung von Weiterbildungskosten ist nur dann transparent und wirksam, wenn sie die Höhe der zurückzuzahlenden Beträge nennt bzw. die Berechnungsgrundlagen und die Berechnungsart offen legt.

In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten die Parteien über die Rückzahlung von Weiterbildungskosten. Die Beklagte hatte an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen und mit dem Arbeitgeber und späteren Klägerin vereinbart, dass die Weiterbildungskosten zurückzuzahlen seien, so sie innerhalb eines Zeitraumes…

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