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Titel: Rückstellung für Rückbau von Wasserleitungen
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 23.11.2004
Aktenzeichen: 6 K 293/02 K, G, BB, BA
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 06000768 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2006, Seite 162

Rückstellung für Rückbau von Wasserleitungen

- Urteil des FG Düsseldorf vom 23.11.2004 - 6 K 293/02 K, G, BB, BA -

(rechtskräftig)

  1. Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt voraus, dass die Inanspruchnahme aus einer - auch privatrechtlich begründeten - Verpflichtung wahrscheinlich ist.
  2. Die bedingungslose Verpflichtung zum Rückbau von Wasserversorgungsleitungen lässt die Bildung einer Rückstellung auch dann zu, wenn der Zeitpunkt der Inanspruchnahme noch ungewiss ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Leitungen zum Bilanzstichtag bereits still gelegt sind oder eine Stilllegungsabsicht…
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