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Titel: Rückstellung wegen noch zu erbringender Verwertungs- und Entsorgungsverpflichtungen von Verpackungen
Behörde / Gericht: Finanzgericht Köln
Datum: 14.01.2015
Aktenzeichen: 13 K 2929/12
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht
Dokumentennummer: 15003550 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2015, Seite 217

Rückstellung wegen noch zu erbringender Verwertungs- und Entsorgungsverpflichtungen von Verpackungen

- FG Köln, Urteil vom 14.01.2015 - 13 K 2929/12 -

Zusammenfassung:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine Rückstellung wegen noch zu erbringender Verwertungs- und Entsorgungsverpflichtungen von Verpackungen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer mindernd berücksichtigt werden darf. Die Klägerin ist Systembetreiber i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 9, Abs. 3 VerpackV. Sie hat mit Unternehmen im Handel und der Industrie Verträge abgeschlossen, welche die Unternehmen von den Rücknahme-, Verwertungs- und Entsorgungspflichten gemäß der VerpackV befreien. Für rückständige…

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