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Titel: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung
Behörde / Gericht: Finanzgericht Münster
Datum: 14.12.2011
Aktenzeichen: – 10 K 1471/09 K, G –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht, Jahresabschluss, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 12001721 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2012, Seite 188

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung

- Urteil des FG Münster vom 14.12.2011 - 10 K 1471/09 K, G -

Sachverhalt:

Streitig ist, ob der Betreiber eines Gaswerks (Klägerin) eine Rückstellung für eine neue Rauchgasentstaubungsanlage einer Feuerungsanlage für Holzreste zur Anpassung an die Grenzwerte der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) bilden durfte und ob der Bau der neuen Rauchgasentstaubungsanlage zu Anschaffungs-/Herstellungskosten führen würde.

Zu dieser Feuerungsanlage stellte das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz mit Verfügung vom 1.7.2005 fest, dass beim Betrieb mit Holzbrennstoffen die…

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