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Titel: Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG jede nicht in Geld bestehende Einnahme
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 30.12.2010
Aktenzeichen: VI R 27/09
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Im Focus
Dokumentennummer: 11000455

Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG jede nicht in Geld bestehende Einnahme

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