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Titel: Seit Februar 2015 in Kraft: Verordnung zur Pilotausschreibung für Fotovoltaik-Freiflächen - Anlagen
Behörde / Gericht: Bundesregierung
Datum: 11.02.2015
Gesetz: FFAV
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 15003287

Seit Februar 2015 in Kraft: Verordnung zur Pilotausschreibung für Fotovoltaik-Freiflächen - Anlagen

Das EEG 2014 hat die Voraussetzungen geschaffen, um im Bereich der Fotovoltaik-Freiflächenanlagen durch Verordnung die Förderung von festen administrativ festgelegten Fördersätzen auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umzustellen. Mit der Pilotausschreibung im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen erste Erfahrungen mit dem neuen Fördersystem der Ausschreibungen im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden. Die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) wurde am 28.01.2015 vom Kabinett beschlossen und ist am 11.02.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Über die Erfahrungen mit dieser Pilotausschreibung wird die Bundesregierung dem Bundestag bis Juni 2016 einen Bericht mit Handlungsempfehlungen für Ausschreibungen auch bei anderen Technologien und auszuschreibenden Strommengen vorlegen. Ausschreibende Stelle ist die Bundesnetzagentur. Sie wird jeweils drei Ausschreibungsrunden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durchführen. Es sollen jährlich Freiflächenanlagen in einem Umfang von durchschnittlich 400 Megawatt (MW) realisiert werden. Die erste Ausschreibung läuft bis zum 15.04.2015. Danach sind sie alle vier Monate zum 1. des Monats vorgesehen. Die Maximalgröße eines Projekts ist auf 10 MW beschränkt, dies entspricht einer Fläche von maximal ca. 20 ha pro Projekt. Zugleich soll durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass sich die Projekte großflächig verteilen und nicht in einer Region konzentrieren. Gehen zu viele Gebote ein und wird das Ausschreibungsvolumen überschritten, wird eine Reihenfolge festgelegt, nach der die Bieter den Zuschlag erhalten. Die Reihenfolge richtet sich nach der Höhe des Gebotswertes, den der Bieter angegeben hat. Die Projekte müssen innerhalb von 24 Monaten nach Zuschlagserteilung realisiert werden. Um eine möglichst hohe Realisierungsrate bei den Projekten zu erreichen, wird im Falle einer Nicht-Realisierung eine Pönale fällig. Zusätzliche Informationen zur Verordnung finden sich auf der Internetseite des BMWi.

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