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Titel: Steuerpflicht des Innehabens der Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit
Behörde / Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (in München mit Außenstelle in Ansbach)
Datum: 16.07.2014
Aktenzeichen: AN 11 K 13.02050
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 15003491 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2015, Seite 156

Steuerpflicht des Innehabens der Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit

- VG Ansbach, Urteil vom 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050 -

Leitsatz der Redaktion:

Das Vorhalten einer Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit (sog. Erwerbswohnung) unterliegt auch bei nicht dauernd getrennt lebend Verheirateten der Zweitwohnungssteuer, sofern es sich nicht um eine Hauptwohnung i.S.d. Melderechts handelt.

Die Klägerin, die zusammen mit ihrem Ehemann im Stadtgebiet der Beklagten mit Nebenwohnung gemeldet war, wendet sich gegen ihre Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer ab November 2011. Sie bewohne eine Hauptwohnung in Bi. und halte sich in der…

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