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Titel: Steuersätze für die Verabreichung von Heilbädern
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Rheinland
Datum: 14.01.2009
Aktenzeichen: – Umsatzsteuer Nr. 4/2009 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 09000431 ebenso Versorgungswirtschaft 06/2009, S. 146

Steuersätze für die Verabreichung von Heilbädern

- Kurzinformation der OFD Rheinland v. 14.1.2009 - Umsatzsteuer Nr. 4/2009 -

Zum Steuersatz für die Verabreichung von Heilbädern ist im Anschluss an das BFH-Urteil vom 12.5.2005 (BFH, Urt. V. 12.5.2005 - V R 54/02, BStBl.II 2007, 283 = UR 2005, 561) zur Nutzung einer Sauna in einem Fitnessstudio das BMF-Schreiben vom 20.3.2007 (BMF, Schr. v. 20.3.2007 - IV A 5 - S 7243/07/0002 - DOK 2007/0123239, BStBl.I 2007, 307 = UR 2007, 137) ergangen. Demnach bleibt es dabei, dass es zur Anwendung von Heilbädern, die ihrer Art nach allgemeinen Heilzwecken dienen, nicht erforderlich…

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