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Titel: Unbeachtlichkeit des EEG bei der Auslegung des StromStG
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 09.09.2011
Aktenzeichen: VII R 75/10
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung, EEG, EU-Recht, Stromsteuer
Dokumentennummer: 12001515 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2012, Seite 79

Unbeachtlichkeit des EEG bei der Auslegung des StromStG

- Beschluss des BFH vom 9.9.2011 - VII R 75/10 -

Der für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom wird nicht zur Stromerzeugung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, sondern für die Herstellung eines Energieerzeugnisses entnommen, so dass für diese Strommengen die Gewährung des stromsteuerrechtlichen Herstellerprivilegs nicht in Betracht kommt.

Sachverhalt:

1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt seit 2008 ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mit einer vorgeschalteten Biogasanlage, in der insbesondere durch…

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