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Titel: Unbewusst falsche Betriebsratsunterrichtung allein kein Verstoß gegen § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 16.07.2015
Aktenzeichen: 2 AZR 15/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 16003790 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2016, Seite 95

Unbewusst falsche Betriebsratsunterrichtung allein kein Verstoß gegen § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG

- BAG, Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 -

Der Arbeitnehmer war wegen häufiger Kurzerkrankungen gekündigt worden. Im Kündigungsschutzverfahren hatte er sich darauf berufen, der Arbeitgeber habe den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß unterrichtet. Unzutreffend sei dem Betriebsrat mitgeteilt worden, die Werksärztin habe den aufgesuchten Spezialisten empfohlen und er habe die auf dessen Anraten begonnene Therapie abgebrochen. Der Arbeitgeber hatte die Fehler eingeräumt und sich auf ein Missverständnis berufen.

Das LAG hatte der Kündigungsschutzklage unter Hinweis auf die…

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