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Titel: Verdeckte Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 21.06.2012
Aktenzeichen: – 2 AZR 153/11 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 12002023 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2012, Seite 302

Verdeckte Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen

- BAG, Urteil vom 21.6.2012 - 2 AZR 153/11 -

Auch in öffentlich zugänglichen Räumen ist eine verdeckte Videoüberwachung zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten vorliegen und alle anderen Mittel zur Ermittlung erschöpft sind, wobei die Interessen des Betroffenen entsprechend berücksichtigt werden müssen. § 6 BDSG ist bezüglich der Erkennbarmachung der Beobachtung verfassungskonform auszulegen. Er begründet insofern kein Beweisverwertungsverbot.

Der Arbeitgeber hatte in dem von dem BAG zu entscheidenden Fall den Kassenbereich eines Marktes…

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