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Titel: Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 06.05.2009
Aktenzeichen: XII ZR 137/07
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003282

Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

BGH, Urteil vom 06.05.2009 – XII ZR 137/07

Leitsätze des Gerichts:

  1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet.
  2. Auch aus Treu und Glauben folgt eine nachvertragliche Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen zur Fortsetzung von Versorgungsleistungen jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter sich mit Mietzinsen und Nutzungsentschädigung im Zahlungsverzug befindet und dem Vermieter mangels eines Entgelts für seine Leistungen ein stetig wachsender Schaden droht.
  3. Die Einstellung oder Unterbrechung der Versorgung mit Heizenergie durch den Vermieter ist keine Besitzstörung gemäß §§ 858, 862 BGB hinsichtlich der Mieträume.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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