Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Zur Abgrenzung von öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Wasserversorgung
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 10.01.2014
Aktenzeichen: OVG 9 N 158.12
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Recht der kommunalen Betriebe, Wasserrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 14002915 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2014, Seite 187

Zur Abgrenzung von öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Wasserversorgung

- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.1.2014 - OVG 9 N 158.12 -

Leitsatz der Redaktion:

Bestimmt eine Wasserversorgungssatzung, dass sich das »Wie« der Wasserversorgung nach der AVBWasserV und diese ergänzende Bestimmungen richtet und sprechen letztere von einem »privatrechtlichen Versorgungsvertrag«, so ist für die Erhebung von Verwaltungsgebühren bezüglich des »Wie« der Wasserversorgung (hier: für einen Wasserzählerwechsel) auch dann kein Raum, wenn nach der AVBWasserV ein privatrechtliches Entgelt hierfür nicht vorgesehen ist.

Sachverhalt:

Der beklagte…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche