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Titel: Zur Abrechnungskorrektur gemäß § 18 Abs.1 GasGVV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg (Bayern)
Datum: 08.04.2013
Aktenzeichen: 1 U 1100/11
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 13002484 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2013, Seite 243

Zur Abrechnungskorrektur gemäß § 18 Abs.1 GasGVV

- Beschluss des OLG Nürnberg vom 8.4.2013 - 1 U 1100/11 -1

Aus den Gründen:

  1. … Allerdings vertritt der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung, dass sich der Versorger, der den Kunden aus dessen Sicht tatsächlich - also ohne dass es zu einer Änderung des Vertrags kommt - zu den Tarifen eines Sonderkundenvertrags beliefert, an dem dadurch zurechenbar erzeugten Rechtsschein festhalten lassen muss und deshalb seine Ansprüche nicht mehr auf ein Preisänderungsrecht aus dem Grundversorgungstarif stützen kann. …
  2. Die Berufungsführerin…
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