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Titel: Zur Beschwerdebefugnis einer am Verwaltungsverfahren gemäß § 75 Abs. 2 EnWG beteiligten Beigeladenen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 01.09.2016
Aktenzeichen: VI-3 Kart 205/15 (V)
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Verfahrensrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 17001881

Zur Beschwerdebefugnis einer am Verwaltungsverfahren gemäß § 75 Abs. 2 EnWG beteiligten Beigeladenen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2016 - VI-3 Kart 205/15 (V)

Leitsatz des Gerichts:

Beteiligt sich das einen Offshore-Windpark planende Unternehmen nicht an einem konkreten Verwaltungsverfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität, weil der geplante Offshore-Windpark die Voraussetzungen für eine Zuweisung nicht erfüllt, dann fehlt dem Unternehmen für eine Beschwerde gegen die Zuweisung von Anschlusskapazität an andere Windparkbetreiber mangels einer gegenwärtigen und unmittelbaren Betroffenheit die Beschwerdebefugnis.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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