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Titel: Zur gerichtlichen Gaspreiskontrolle am Maßstab des § 315 BGB
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 13.06.2007
Aktenzeichen: VIII ZR 36/06
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 07000399 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2007, S. 224

Zur gerichtlichen Gaspreiskontrolle am Maßstab des § 315 BGB

- Urteil des BGH vom 13.6.2007 - VIII ZR 36/06 -*)

  1. Einseitige Tariferhöhungen eines Gasversorgers gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVB-GasV unterliegen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB.
  2. Die gerichtliche Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB wird durch den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 19 Abs. 4 Nr. 4, § 33 GWB nicht verdrängt.
  3. Die auf einer vorgelagerten Lieferstufe praktizierte Bindung des Erdgaspreises an den Preis für leichtes Heizöl (sog. Anlegbarkeitsprinzip) ist nicht Gegenstand der Billigkeitskontrolle einer einseitigen…
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