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Titel: Zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos bei Betrieben gewerblicher Art
Behörde / Gericht: Finanzgericht BadenWürttemberg (in Stuttgart, Außenstelle in Freiburg im Breisgau)
Datum: 16.03.2006
Aktenzeichen: 6 K 177/03
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 06000835 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2006, Seite 261

Zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos bei Betrieben gewerblicher Art

- Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.3.2006 - 6 K 177/03 -

(rechtskräftig)

  1. Für Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn nur durch Betriebsvergleich ermitteln und auch die in § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG n. F. genannten Umsatz- und Gewinngrenzen nicht übersteigen, ist keine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 7, 2 KStG n. F. vorzunehmen. Für diese Betriebe gewerblicher Art findet auch kein Sonderausweis des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen…
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